Pflege & Wohnen
Gremium der Selbstbestimmung
Das Gremium ist die organisiert, strukturierte Form der Selbstbestimmtheit der Mieter:innen in der Wohngemeinschaft mit der Zielsetzung alle die Wohngemeinschaft betreffenden Entscheidungen zu treffen.
Die Funktion des Gremiums
Das Gremium der Selbstbestimmung steht unter der Herausforderung, die Bedürfnisse und Wünsche der eigenen Person bzw. des Angehörigen, aber auch die Interessen aller Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in den Blick zu nehmen und die gemeinsame Verantwortung für die ganze Wohngemeinschaft zu übernehmen.
Die aktive Mitgliedschaft im Gremium ist Pflicht. Jeder der Mieter:innen hat eine Stimme im Gremium.
Wenn Mitglied krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, übernimmt diese Aufgabe ein gesetzlicher Betreuer. Der Pflege- und Betreuungsdienst kann auf Einladung an einzelnen Sitzungen ganz oder teilweise teilnehmen. Er hat eine beratende Funktion.
Die Aufgaben des Gremiums
- Auswahl neuer Mieter:innen
- Wahl der Dienstleister:innen
- Verwaltung der Haushaltskasse
- Gestaltung der äußeren und inneren Bedingungen
- Vertretung der Wohngemeinschaft nach außen z. B. Behörden
- Hauswirtschaft, was wird eingekauft und gekocht
- Alltagsgestaltung (die Gemeinschaft betreffend)
- Entscheidung über notwendige Anschaffungen
- Gemeinschaftlicher Wohnraum z.B. die Gestaltung und deren Nutzung